Allgemeine Informationen

Sie erhalten Ihre Verbräuche einfach über die Mieter App, unser Mieterportal oder per Brief. Bitte beachten Sie, dass für den Briefversand zusätzliche Kosten anfallen.

Laden Sie sich die Mieter App im App oder Google Play Store herunter. Im Anschluss registrieren Sie sich mit Ihre Anmeldedaten (Benutzerkennung und Passwort) auf der Rückseite des Begrüßungsschreibens oder des aktuellen unterjährigen Verbrauchsinformationsschreibens, welches Ihnen monatlich zugesandt wird.

Ihre Verbräuche können Sie über die Mieter App unter dem Menüpunkt „Services“ (unten rechts) mit tippen auf „Unterjährige Verbrauchsinformation“ einsehen. Bei erstmaliger Verwendung müssen Sie noch den Registrierungsprozess, „Anmeldung auf der ServiceHaus Plattform“ und „Bestätigung der digitalen Zustellung“, abschließen. Dies funktioniert auch alles über unser Online-Portal.

Die GBG ist als Vermieter nach der Heizkostenverordnung gesetzlich dazu verpflichtet Ihnen die Unterjährige Verbrauchsinformation zukommen zu lassen. Eine Abbestellung ist nicht möglich.

Ihr Gebäude muss technisch mit Funkgeräten und Funkinfrastruktur ausgestattet sein, damit Sie monatlich Ihren Verbrauch überprüfen können.

Ihre Daten werden verschlüsselt und sind geschützt. Sie können nur von Ihnen, der GBG und ServiceHaus eingesehen werden.

KI-basierte Bildbeschreibung | Auf einem Smartphone-Bildschirm werden die Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser im Februar 2022 angezeigt: 6,10 kWh, das sind 15,31 % weniger als im Vormonat, und ein Vergleich mit dem Durchschnittsmieter.

Fragen zu den Verbrauchswerten

Dies kann folgende Gründe haben:

    • Ein Verbrauchsvergleich mit dem Jahr 2021 ist nicht möglich. Ab 2023 Jahre können Sie Ihren Verbrauch mit 2022 vergleichen.
    • Sie sind frisch eingezogen? Die Verbrauchswerte werden im Folgemonat nach Einzug angezeigt.
    • Wird Ihr Warmwasserverbrauch nicht angezeigt, dann liegt dies daran, dass in Ihrer Wohnung kein Warmwasserzähler eingebaut ist (dezentrale Warmwasseraufbereitung) oder der Verbrauch im Heizungsverbrauch enthalten ist.
    • Der Austausch oder Defekt der Funkgeräte führt dazu, dass temporär keine Daten zur Verfügung stehen

Der Durchschnittsnutzer ist ein Vergleichswert zur Überprüfung Ihres Verbrauchsverhaltens. Er berechnet sich aus dem Verbrauch aller Mieter in einer Liegenschaft (alle an einer Heizanlage angeschlossenen Mieter).

Zur Berechnung des durchschnittlichen Verbrauchs wird der Gesamtverbrauch der Liegenschaft, in der Sie wohnen, ermittelt. Dieser wird dann auf Ihre Wohnungsgröße hochgerechnet. Werden in Ihrer Liegenschaft also insgesamt 10.000 kWh auf 1.000 m² Wohnfläche verbraucht und Ihre Wohnung hat eine Fläche von 55 m², so ist der anzusetzende Durchschnittsverbrauch 10.000 kWh / 1.000 m² x 55 m² = 550 kWh.

Nach Vorgabe der Heizkostenverordnung ist die Angabe der Verbrauchswerte in der Einheit kWh anzugeben. Werden die Verbrauchswerte in Ihrer Wohnung in einer anderen Einheit erfasst, dann werden die Werte in kWh umgerechnet.